Neue Beitragsordnung in Kraft getreten

Mit Wirkung vom 01.01.2023 ist die am 09. September 2022 durch die Mitgliederversammlung genehmigte, neue Beitragsordnung des SC Rondorf in Kraft getreten. Da diese Beitragsordnung u.a. auch eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sowie eine Änderung der Zahlungsrhythmen beinhaltet, werden alle Mitglieder gebeten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann im Vereinsheim (Infokasten im Eingangsbereich), in der Geschäftsstelle des Vereins oder auf dieser Homepage unter dem nachstehend aufgeführten Link erfolgen.

Beitragsordnung (01.01.2023)

Mitglieder, die uns ein SEPA-Mandat für einen Lastschrifteinzug erteilt haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Die geänderten Beiträge werden automatisch von dem uns bekannten Konto zu den neuen Fälligkeitsterminen abgebucht.

Alle Mitglieder, die Daueraufträge bei ihrer Bank eingerichtet haben, müssen die Beträge und Fälligkeiten entsprechend anpassen.

Alle Überweiser und Barzahler werden gebeten, sich an die neuen Beträge und Zahlungstermine zu halten. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs können Sie uns aber auch gerne eine SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dazu senden Sie bitte einfach eine E-Mail an vorstand@scr1912.de

Sollten Rückfragen Ihrerseits zu der neuen Beitragsordnung bestehen, können Sie sich jederzeit an den Vereinsvorstand wenden. Dazu nutzen Sie bitte ebenfalls die vorstehend genannte E-Mail-Adresse oder sprechen gerne auch eine Person unseres Vorstands persönlich an. (RN)